Strompreis

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Warum ist der Ökostrom bei manchen Anbietern billiger?

Auch wenn strasserauf dem Preisvergleich mit anderen Ökostromanbietern und deinem Grundversorger in den meisten Fällen nicht scheuen muss, wirst du natürlich immer wieder Stromanbieter finden, deren Strom billiger ist als Ökostrom von strasserauf. Dies ist auch völlig in Ordnung so. Wir halten uns bewusst aus dem aggressiven Preiskampf heraus. Uns ist es vielmehr wichtig, unseren Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern offen, fair und auf Augenhöhe zu begegnen. Für dich sind wir rund um die Uhr erreichbar und stehen dir bei allen Fragen sofort zur Seite. strasserauf bietet mehr als nur Strom. Wir sind kein Stromdiscounter, der Dumpingpreise auf Kosten anderer wichtiger Faktoren bietet. Wir möchten grundlegende Werte wie Ehrlichkeit, Offenheit und Vertrauen leben und ein Partner für alle sein, die überzeugt davon sind, dass Wirtschaftlichkeit, Ökologie, Anstand und eine funktionale Ästhetik miteinander vereinbar sind. Unser Tarifmodell ist offen, transparent und fair. Lockangebote und Kleingedrucktes gibt es bei uns nicht.

Unser Kernsatz lautet: strasserauf ist die Alternative im Strommarkt – offen, nachhaltig und gestaltend.


Wo kauft strasserauf den Strom?

strasserauf bezieht den Ökostrom aus den Wasserkraftwerken der Kraftwerke Hinterrhein AG (KHR). Die KHR ist ein Schweizer Produzent und Verteiler elektrischer Energie im Schweizer Kanton Graubünden. Die Anlagen, die den Ökostrom für die Kunden der strasserauf GmbH erzeugen, sind in unserem TÜV Süd Zertifikat explizit benannt.


Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich generell aus drei Hauptbestandteilen zusammen: Zum einen dem Preis für die Strombeschaffung. Dieser Teil macht ca. 23% Deines Gesamtpreises aus. Dazu kommt das sog. Netznutzungsentgelt (ca. 36% des Gesamtpreises), eine staatlich regulierte Abgabe für den Transport und die Verteilung der Energie. Als letzte Komponente kommen noch Steuern, Abgaben und Umlagen (ca. 41% des Gesamtpreises) dazu.

Dabei handelt es sich um:

  • die Konzessionsabgabe, als Entgelt für die Einräumung von Wegerechten durch die Kommunen,
  • die KWK-Umlage nach dem "Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz" (KWK-G http://de.wikipedia.org/wiki/KWK-G ) zur Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung,
  • die EEG-Umlage nach dem "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz ) zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien,
  • die Stromsteuer (Ökosteuer) zur Förderung klimapolitischer Ziele sowie zur Absenkung, bzw. Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes,
  • und die 19% Mehrwertsteuer.

Diese Anteile zahlt jeder Kunde, unabhängig davon, ob es sich bei seinem Strom um Ökostrom handelt oder nicht.

War dir diese Erklärung zu trocken? Dann schau doch mal in dieses Youtube-Video!


Werde ich über Strompreisänderungen informiert?

Sollte es zu Strompreiserhöhungen oder -senkungen kommen, werden wir dich acht Wochen vor Inkrafttreten der Preisänderung per E-Mail informieren.


Kann ich im Fall einer Strompreiserhöhung kündigen?

Ja, selbstverständlich kannst du in diesem Fall mit Wirkung zum Termin der Preiserhöhung kündigen bzw. der Preisanpassung widersprechen. Dein Widerspruch wird dann von uns als Kündigung gewertet.