Netznutzungsentgelte

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Bei jeder Nutzung des Strom- oder Gasnetzes eines Netzbetreibers sind Entgelte zu entrichten. Maßgebliche gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Netznutzungsentgelten ist die Netzentgeltverordnung.

Die Netznutzungsentgelte werden von der Bundesnetzagentur oder der zuständigen Landesregulierungsbehörde genehmigt und machen rund ein Drittel des Strompreises für Haushalte aus.

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