Haushaltskunden
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Definition Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG):
"Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen."
Haushaltskunden sind Kunden, die durch das EnWG besonders geschützt werden sollen.
