Grundlast

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Grundbedarf an Strom, der unabhängig von allen Lastschwankungen besteht. Diese gleichbleibende Grundlast wird von Kraftwerken gedeckt, die rund um die Uhr in Betrieb sind, Tag und Nacht, im Sommer wie im Winter. Wenn sie abgeschaltet werden, um Wartungs- und Reparaturarbeiten auszuführen, ist für Ersatz gesorgt. Solche Grundlastkraftwerke sind die Braunkohlekraftwerke, die Kernkraftwerke sowie – mit einem wesentlich bescheideneren Beitrag – die laufwasserkraftwerke an großen Flüssen.

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