Energiewirtschaftsgesetz
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Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 29. 4. 1998 (Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 23, S. 730). Die Liberalisierung des Strommarkts geht auf das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts zurück, das der Bundestag im April 1998 beschlossen hat. Der Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas im Interesse der Allgemeinheit.
Die erste Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes von 2003 dinete insbesondere der Umsetzung der Gasbinnenmarktrichtlinie und damit der Gleichsetzung von Strom und Gas im rechtlichen Rahmen.
Mit der zweiten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes von 2005 setzte die Bundesregierung das EU-Gemeinschaftsrecht für die leitungsgebundene Energieversorgung in nationales Recht um. Grundlagen dafür waren die Beschleunigungsrichtlinien Strom und Gas. Das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten.
