Energieeinsparverordnung

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Die Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 1. Februar 2002 in Kraft trat, fasst die bisherige Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung (Gebäude, Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung) zusammen. Die Energieeinsparverordnung erhöht das Anforderungsniveau bei Neubauten gegenüber dem bisherigen Standard um etwa 30 Prozent und legt die neuesten europäischen und deutschen technischen Normen zugrunde. Zusätzlich passt die Energieeinsparverordnung die Anforderungen an Altbauten dem technischen Fortschritt an und erhöht des Weiteren durch Ausweitung der Anwendungsbereiche für den Energie- und Wärmebedarfsausweis die Transparenz für Gebäudeeigentümer und Mieter.


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