EE-Stromzertifikat
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TÜV-Informationen zur Zertifizierung von Stromprodukten „Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien“
Inhaltsverzeichnis |
Kriterien, die sich auf den Anbieter des zertifizierten Stroms beziehen:
- 1. Der Schutz des Klimas ist ein wesentliches Ziel der Unternehmenspolitik; insbesondere der Erhalt und der Ausbau der Erneuerbaren Energien als Instrument zu mehr Klimaschutz soll gefördert werden. Diese Zielsetzung ist schriftlich festgelegt und steht im Einklang mit den übrigen Kriterien.
Kriterien, die sich auf die Energieträger und die Energiequellen beziehen:
- 2. Der erzeugte Strom wird zu 100 % aus Erneuerbaren Energien gewonnen. Als Erneuerbare Energien werden folgende Energieträger und Technologien betrachtet: Wasserkraft, Windenergie, Biomasse, Biogas, Deponiegas, Grubengas, Solarenergie, Geothermie, biogener Anteil aus Haushalt- und Industrie-Abfällen.
- 3. Der als Erneuerbare Energie erzeugte Strom kann auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden. Der Anbieter wird diese allgemein, mindestens aber dem Kunden gegenüber in geeigneter Form offen legen.
- 4. Der Anbieter hat das ausschließliche und langfristige Vermarktungsrecht an der zertifizierten Erzeugung. Diese kann die Gesamterzeugung einer Quelle umfassen oder einen genau definierten Anteil an einer Quelle.
- 5. Es liegen alle technischen, rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für den Betrieb der Anlagen vor, die zur Erzeugung der elektrischen Arbeit erforderlich sind.
Kriterien zur Erfassung der zertifizierten Strommenge und zum Abgleich mit dem Absatz:
- 6. Zertifiziert wird die tatsächlich vermarktbare Erzeugung. Diese ergibt sich aus der in das Netz eingespeisten Netto-Erzeugung abzüglich aller sonstigen langfristigen Lieferverpflichtungen (wie Realersatz, Konzessionslieferungen, etc.), die explizit Lieferungen aus den zertifizierten Kraftwerken vorsehen.
- 7. Der Anbieter nutzt ein zuverlässiges Verfahren zur kontinuierlichen Überwachung und Sicherung der Erzeugung sowie zur Deckung zwischen Erzeugung und Abgabe. Die Liefermengen an Abnehmer sind von beiden Parteien eindeutig gekennzeichnet und bestätigt.
- 8. Erfolgt die Lieferung nicht physisch sondern nur in Form von Zertifikaten, ist nachzuweisen, dass dies entsprechend bei der Ermittlung der Stromkennzeichnung oder Strominformation berücksichtigt wurde. Der Belieferte sollte dementsprechend angehalten werden, den durch die Zertifikate um-deklarierten Strommix an den Erzeuger zurückzumelden.
- 9. Erfolgt die Lieferung zertifizierten Stroms in Form von handelbaren Zertifikaten so entspricht 1 MWh zertifizierte Erzeugung einem “TÜV SÜD Renewable Unit”-Zertifikat bzw. kurz “TRU” genannt. 1 „TRU“ ist der Nachweis, dass 1 MWh Strom gemäß den Anforderungen dieses Kriterienkatalogs produziert wurde.
- 10. Sofern die zertifizierten Produktionsmengen nicht bereits in nationalen Registern registriert sind, ist anzuraten, dass die zertifizierte Erzeugung bzw. TRU-Zertifikate in der Registerdatenbank BlueRegistry des TÜV SÜD registriert werden und dort weiterverfolgt werden können.
Kriterien zur Kommunikation:
- 11. Wird die Zertifizierung öffentlich bekanntgegeben, so müssen sämtliche dabei getroffenen Aussagen inhaltlich durch die Zertifizierung abgedeckt sein. Es ist anzustreben, die wesentlichen Daten der zertifizierten Kraftwerke öffentlich zugänglich zu machen.
